Buchtipp

Praxiswissen Betreuungsrecht

Praxiswissen Betreuungsrecht

Das Handbuch buchstabiert die Fakten des Betreuungsrechts von A bis Z. Es beantwortet Rechtsfragen so, dass sie auch Nichtjuristen verstehen und ist geschrieben für Ehrenamtliche, Familienangehörige und Bevollmächtigte. Sie erhalten Hilfen und Tipps für die Praxis, Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen, Ansprechpartner und Adressen. Zum Autorenteam des Deutschen Caritasverbandes, des SKF und des SKM gehören Mitarbeiter in Betreuungsvereinen, Rechtspfleger und Juristen.

Das Buch ist erschienen im Lambertus-Verlag

 
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Qualitätsleitlinien für das Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung

Die Qualitätsleitlinien wollen die Fachdienste unterstützen, ihre Beratung, Hilfen und Dienstleistungen 

  • fachlich, wertorientiert und professionell anzubieten 
  • transparent zu gestalten, dauerhaft zu sichern, verlässlich sowie nachhaltig zu entwickeln und kontinuierlich zu verbessern 
  • sich mit verschiedenen Trägern und Einrichtungen zu vernetzen und Kooperationen anzuregen sowie 
  • ihre Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren.

Download: Qualitätsleitlinien für das Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung

 
Kontakt:

Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung
beim Deutschen Caritasverband, SkF, SKM SKM Bundesgeschäftsstelle

Barbara Dannhäuser
Blumenstraße 20
50670 Köln
Telefon: 0221 913928-86
E-Mail: dannhaeuser@skmev.de

 
Unsere Arbeit  

Rechtliche Betreuung / Beratung zur Vorsorgevollmacht 

Übersicht:  
Rechtliche Betreuung
- Ziel des Betreuungsrechts
- Ehrenamtliches Engagement der Betreuer
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung  

Rechtliche Betreuung

In Deutschland stehen derzeit etwa 1,2 Millionen Menschen unter Rechtlicher Betreuung. Dabei werden 70 Prozent der Betreuungen durch Familienangehörige geführt. In den anderen Fällen führen andere ehrenamtliche oder auch berufliche Betreuer die Betreuungen.
Die Übernahme dieser Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen - sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen - ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Diese Aufgabe ist zwar zunächst eine rechtliche Aufgabe, aber auch eine Tätigkeit am und für den Mit-Menschen, und damit im wirklichen Sinne auch eine caritative.

Damit das so bleibt, werden in über 300 Betreuungsvereinen der Caritas und der Fachverbände Sozialdienst Katholische Frauen (SkF), Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland (SKM) und Kath. Jugendfürsorge ehrenamtliche Betreuer gewonnen, beraten und fortgebildet. Daneben werden in Fällen, in denen Fachwissen erforderlich ist, die Betreuungen auch durch die Vereinsbetreuer selbst übernommen.

Ziel des Betreuungsrechts

Das Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für die rechtlichen Angelegenheiten - und nur für diese - die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, bekommt ein Erwachsener einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

Ehrenamtliches Engagement der Betreuer

Ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich ist eine anspruchsvolle und verantwortliche Aufgabe und verlangt vom Betreuer viele persönliche Fähigkeiten. Ein Betreuer sollte kontaktfreudig, emotional stabil und belastbar sein und Zeit mitbringen. Er sollte sich in Verwaltungs- und Behördenstrukturen gut zu recht finden. Er muß in der Lage sein, schwierige Entscheidungen für einen Menschen zu treffen. Es ist daher für den Betreuer hilfreich und wichtig, Unterstützungsangebote in Form von Einführung in die Aufgabe, Beratung und Fortbildung zu bekommen. Die Betreuungsvereine tragen dafür Sorge. Sie helfen auch, für jeden betreuten Menschen einen passenden Betreuer zu finden.
Insgesamt 17.000 Ehrenamtliche werden durch die Angebote der Betreuungsvereine in der verbandlichen Caritas motiviert und unterstützt. Durch eine gute Qualität ihrer Tätigkeit kommt dies den vielen Betreuten unmittelbar zugute.

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden oder zumindest auf die Auswahl eines möglichen Betreuers rechtzeitig Einfluss nehmen zu können, gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung. Über beide Möglichkeiten informieren die Betreuungsvereine.

Angeboten werden:

  • allgemeine Informationsveranstaltungen in Pfarrgemeinden, Volkshochschulen, Bildungseinrichtungen, Heimen usw.
  • besondere Aktionen wie: Presseartikel, Beratungswochen, Telefonaktionen, Infostände bei diversen Festen/Veranstaltungen ( Pfarrfeste, Stadtfeste, Fachveranstaltungen usw.)
  • Beratungsgespräche in Sprechstunden.

In den Beratungsgesprächen kommen folgende Themen zur Sprache:

  • Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer Vollmacht
    Information über die Möglichkeiten einer Betreuung / Betreuungsverfügung
  • Förderung einer intensiven Auseinandersetzung mit der gesamten Thematik rund um Krankheit, Lebensende, Sterben (ethische, medizinische, rechtliche und psychosoziale Fragen)
  • Unterstützung einer eigenständigen Entscheidung und einer authentischen Vollmacht/Verfügung;
  • ggf. Hilfen bei einer evt. Konfliktklärung und dem evt. Ausräumen von Interessenskollisionen
  • Hilfe und Beratung zur Frage
    • "Wer ist ein geeigneter Bevollmächtigter?
    • Welches Informationsmaterial (Textbausteine für Vollmachten und/oder Mustervollmachten) passt?"
  • Unterstützung und Empfehlung von einer beglaubigten / beurkundeten Vorsorgevollmacht
  • Registrierungsmöglichkeiten

Die Betreuungsvereine bieten für die bereits Bevollmächtigten:

  • Informationsvermittlung zu Sachfragen in der Ausübung der Tätigkeit (sozialrechtlich, medizinisch, psychosozial ) durch Veranstaltungen und Fortbildungen
  • Unterstützung durch Beratung und Erfahrungsaustausch

Die Mitarbeiter, die im Querschnittsbereich des Betreuungswesens tätig sind, sind für diese Aufgabe besonders qualifiziert. Sie bringen Beratungskompetenz, Praxiserfahrung, Motivationsfähigkeit und Organisationsfähigkeit mit.
Sie besitzen zusätzliche Kenntnisse zu:

  • Aufbau einer Vorsorgevollmacht
  • Aufbau einer Betreuungsverfügung
  • Gestaltung einer Patientenverfügung
  • Familienstrukturen und deren Dynamik
  • Haftungsfragen
  • Sicherer Umgang in der Abgrenzung zur Beratungshilfe

Die Vereine sichern allen ihren Mitarbeitern Fortbildung sowie interne Austausch- und Beratungsmöglichkeiten zu. www.betreuungsvereine-in-aktion.de

SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e. V.
Blumenstraße 20, 50670 Köln
Telefon: (02 21) 91 39 28-6
www.skmev.de  

Sozialdienst katholischer Frauen - Zentrale e. V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund
Telefon: (02 31) 55 70 26-0
www.skf-zentrale.de